Verfassungsrat Aargau

 

VR.1980 Verfassungsrat 1973-1980, 1972-1981 (Bestand)

Archive plan context



Information on identification

Ref. code:VR.1980
Ref. code AP:VR.1980
Title:Verfassungsrat 1973-1980
Creation date(s):1972 - 1981
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Verfassungsrat 1973-1980
Administration history:Seit seiner Gründung 1803 gab sich der Kanton Aargau sieben Verfassungen: 1803, 1814, 1831, 1841, 1852, 1885 und 1980. Die Verfassungsrevision von 1980 drängte sich insofern auf, als dass nach insgesamt 28 Teilrevisionen nur noch 67 der 107 Artikel dem Wortlaut der Verfassung von 1885 entsprachen. Am 4. Juni 1972 stimmte die Bevölkerung mit einer Zweidrittelmehrheit der Totalrevision der Verfassung zu und wählte am 18. März 1973 einen 200 Mitglieder zählenden Verfassungsrat.
Von 1973 bis 1975 erarbeitete der Verfassungsrat in elf Sachkommissionen Leitsätze für die neue Verfassung, welche der Redaktionskommission als Grundlage für einen ersten Verfassungsentwurf dienten. Obwohl die Sachkommissionen zu Beginn gegenüber Neuerungen eine "beachtliche Aufnahmebereitschaft" (Seiler/Steigmeier) an den Tag legten - so gab es beispielsweise Diskussionen darüber, ob Ausländern auf Gemeindeebene ein Stimmrecht erteilt werden sollte und ob anstelle der Bezirke die Regionen zur neuen politischen Körperschaft werden sollten - fiel der erste Entwurf der Redaktionskommission trotzdem sehr moderat aus, so dass "wenig grundsätzlich Neues" (Seiler/Steigmeier) in den ersten Verfassungsentwurf Eingang fand.
Dieser Entwurf wurde im Verfassungsrat 1975 einer ersten Lesung unterzogen und danach einer "Volks-Vernehmlassung" unterbreitet. Anhand der Eingaben verfasste die Redaktionskommission einen zweiten Verfassungsentwurf, der anschliessend einer zweiten Lesung unterzogen wurde.
Am 13. Dezember 1978 wurde die neue Verfassung vom Verfassungsrat verabschiedet und der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Die Stimmbevölkerung lehnte die neue Verfassung am 29. April 1979 jedoch mit 57% Nein-Stimmen ab. Das Hauptargument der Gegner der neuen Verfassung war dabei die vorgesehene Ersetzung des obligatorischen durch das fakultative Gesetzesreferendum.
Am 2. Dezember 1979 beschloss eine knappe Mehrheit von 50.3 % der Stimmberechtigten, die Gesamtrevision der Verfassung durch den bisherigen Verfassungsrat weiterzuführen. So arbeitete der Verfassungsrat auf der Grundlage der abgelehnten Verfassung eine neue Verfassung aus, in welche das obligatorische Gesetzesreferendum wieder aufgenommen wurde.
Diese überarbeitete Verfassung wurde am 28. September 1980 in einer Volksabstimmung mit 67% Ja-Stimmen angenommen und trat 1982 in Kraft.

Quellen:
Brunschwiler, Carl Hans, Bolz, Marcel, Vive la constitution! 25 Jahre Verfassungsrat Aargau, Lenzburg 1998 (Stapferhaus Texte 11)
Seiler, Christophe, Steigmeier, Andreas, Geschichte des Aargaus. Aarau, 1991, S. 106-107 und S. 199
https://www.ag.ch/de/meta/gesetze/kantonsverfassung/kantonsverfassung.jsp
Archival history:Die Übernahme ist im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar.

Information on content and structure

Contains:Protokolle; Arbeitspapiere; Berichte; Korrespondenz; gedruckte Dokumente des Verfassungsrates
Appraisal and destruction:Der Bestand wurde integral übernommen. Kassiert wurden Doubletten sowie dem Bestand beigelegte Zeitungsartikel

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1512
 

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