Verfassungsrat - Verfassungsratsmitglieder - Organe - Geschichte
Der Verfassungsrat verfügt über 130 Mitglieder, welche durch das freiburgische Stimmvolk am 12. März 2000 gewählt wurden. Er ist mit der Totalrevision der Verfassung betraut, welcher dem Grundsatz nach in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 zugestimmt wurde. Gleichzeitig sprach sich die Stimmbevölkerung auch für die Übertragung dieser Aufgabe auf ein anderes Organ als den Grossen Rat aus.
Das Jahr 2000 war für den Verfassungsrat eine Periode der Vorbereitungen und wurde insbesondere der Konstituierung der Versammlung, dem Erlass der Geschäftsordnung (.pdf; 126.8 Ko), der allgemeinen Planung der Arbeiten, der Einsetzung diverser Organe, namentlich der Sachbereichskommissionen, welche in einem ersten Arbeitsschritt grundlegende Überlegungen anstrengen, und der Ausarbeitung des Vernehmlassungs- und Kommunikationskonzepts gewidmet.
Die Grundlagenarbeit begann im Verlaufe des Monats Februar 2001 in den acht Sachbereichskommissionen. Ende 2001 reichten die Kommissionen ihre Schlussberichte ein. Im ersten Halbjahr 2002 hat das Plenum die Vorschläge der Kommissionen Revue passieren lassen (.pdf; 328 Ko). Im 2003 und Januar 2004, nachdem die Thesen in einen redigierten Verfassungsentwurf Eingang gefunden hatten, waren diese Vorschläge Gegenstand mehrerer "klassischer" Lesungen. Eine breite Vernehmlassung hat zwischen der ersten und der zweiten Lesung stattgefunden.
Die zweite Lesung erfolgte im November und Dezember 2003, die dritte Lesung im Januar 2004. Anlässlich der Schlussabstimmung, am 30. Januar 2004, hat der Verfassungsrat den Entwurf mit 97 gegen 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen (.pdf; 96 Ko) verabschiedet.
Die neue Verfassung ist von der freiburgischen Stimmbevölkerung am 16. Mai 2004 angenommen worden. Am 16. Juni, Tag der Auflösung des Verfassungsrats, wurde sie dem Staatsrat übergeben.
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