Kommission gegen Karlsruhe : Es droht eine Verfassungskrise
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Von der Leyen und Merkel am 25. Mai 2021 in Brüssel Bild: AFP
Endlich tritt der Konflikt zutage, der für das Karlsruher Urteil entscheidend ist. Doch man fragt sich: Was hat die Kommission geritten?
Es hat sein Gutes, dass die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts einleitet. Denn jetzt tritt endlich der Konflikt klar zutage, der für die Karlsruher Richter wirklich entscheidend ist.
Das Anleihenaufkaufprogramm PEPP der Europäischen Zentralbank hat sie in ihrem Urteil vom Mai 2020 nur am Rande interessiert. Es erschien ihnen als geeigneter Aufhänger, um die Legitimation des Handelns von EU-Institutionen zu prüfen, ohne die frontale Konfrontation mit dem Europäischen Gerichtshof suchen zu müssen.
Die EU-Kommission lenkt den Blick nun auf die Kernfrage, die auch durch viele Karlsruher Europa-Urteile nie geklärt worden ist: Wie weit reicht der vom Europäischen Gerichtshof vor langer Zeit erhobene Anspruch, dass das Europäische Recht Vorrang vor dem nationalen habe? Und wer darf darüber letztlich entscheiden, Karlsruhe oder Luxemburg?
Jenseits richterlicher Eitelkeiten hier wie dort ist es aller Ehren wert, über diese Frage zu streiten. Dennoch fragt sich, was die Kommission geritten hat. Denn sie rührt an eine fragile juristische und politische Machtbalance, die der EU seit vielen Jahren Stabilität gibt.
Karlsruhe hat die EU unscharf, aber treffend als „Staatenverbund“ beschrieben – was heißen soll, dass sie kein Bundesstaat ist, aber doch deutlich mehr als ein lockerer Zusammenschluss unabhängiger Nationalstaaten. Das nun eröffnete Verfahren greift diese Zuschreibung frontal an. Will die Kommission auf juristischem Wege einen europäischen Bundesstaat aus dem Hut zaubern?
Es ist töricht, diese hochpolitische und eben nicht juristische Diskussion überhaupt auf diesem Wege vom Zaun zu brechen. Noch unklüger ist es, dies jetzt zu tun, wo sich in Deutschland der Ärger über Brüsseler Versäumnisse in der Corona-Krise halbwegs beruhigt hat und der Wahlkampf vor der Tür steht. Kommissionschefin Ursula von der Leyen will wohl vermeiden, dass Karlsruher Urteile oberste Gerichte anderswo – in Polen, Ungarn und Frankreich – verleiten, sich über den Vorrang des EU-Rechts hinwegzusetzen. Weil völlig unklar ist, wie sie dieses Ziel erreichen könnte, droht sie die EU erst recht in eine Verfassungskrise zu stürzen.
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