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26/10/21

IL GOVERNO TEDESCO SI STA CAGANDO ADDOSSO: ANCHE IN GERMANIA ESISTE UNA SITUAZIONE PRERIVOLUZIONARIA. ADESSO SI SVEGLIANO E VOGLIONO ABOLIRE TUTTE LE MISURE "EPIDEMICHE".

 

Die epidemische Lage abschaffen

Eine Entscheidung des Bundestags über die epidemische Lage ist für die Länder nicht bindend. Für eine Maskenpflicht bleibt sie Voraussetzung.

Gesundheitsminister Spahn mit Maske

Gesundheitsminister Spahn würde die „Epi-Lage“ gern auslaufen lassenFoto: Ina Fassbender/reuters

Es ist eine vor allem symbolische Diskussion: Soll der Bundestag die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ verlängern oder nicht? Die Verlängerung würde Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht signalisieren. Das Ende der „Epi-Lage“ wäre ein Symbol für die Rückkehr zu Freiheit und Normalität. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dafür plädiert, die „Epi-Lage“ auslaufen zu lassen. Die Entscheidung muss aber der Bundestag treffen, also die neue Ampelkoalition.

Man könnte meinen, Spahn wollte die Ampel gleich einem Härtetest aussetzen: Nachdem Spahn für das Freiheitssignal plädierte, muss die FDP als liberale Partei dem nun folgen. Gleichzeitig hat aber Karl Lauterbach (SPD) als Ober-Präventiv-Politiker natürlich sofort vor den Gefahren gewarnt. Das Signal mag politisch wichtig sein, in der Praxis ist die Weichenstellung aber eher schwach. Selbst wenn die „Epi-Lage“ verlängert wird, kann jedes Bundesland auf Corona-Einschränkungen verzichten; es gibt keinen Automatismus.

Und falls der Bundestag die nationale „Epi-Lage“ auslaufen lässt, können die Landtage eben eine epidemische Lage auf Landesebene feststellen. Das würden die meisten Landtage wohl auch tun, solange sie sogar für den Basisschutz, wie die Maskenpflicht in Zügen und im Einzelhandel, Voraussetzung ist. Besser wäre es jedoch, die Feststellung einer epidemischen Lage als Bedingung für staatliche Maßnahmen gleich ganz abzuschaffen.

Stattdessen sollten die Parlamente in den Bundesländern die Verantwortung für die konkreten Einschränkungen übernehmen. So könnten die Coronaverordnungen der Landesregierungen an die Zustimmung des jeweiligen Landtags gebunden werden, wie es etwa in Baden-Württemberg praktiziert wird.

Der Bundestag trüge dabei weiterhin die Gesamtverantwortung für die Coronapolitik. Denn er kann jederzeit das Infektionsschutzgesetz ändern, wenn er mit den Maßnahmen der Länder nicht einverstanden ist. Mit Einführung der Bundesnotbremse, die von April bis Juni galt, hat er das bereits ausreichend bewiesen.

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